Die Niederlassung mit Sitz in Traunstein hat die Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) erhalten.
Die Zulassung wurde für die Mischgutsorte AC 11 D N 50/70 geltend für die Mischanlagen Dürnhart, Ebersberg, Emmerting, Karlskron und Nußdorf erteilt. Es handelt sich hierbei um eine carbonatarme Mischgutsorte aus Granit ohne Zugabe von Asphaltgranulat und Kalkfüller. Zur Abgrenzung von Produkten anderer Unternehmen wurde die Mischgutsorte mit dem Markennamen Traunsteiner Siloasphalt gekennzeichnet. Die Mischgutsorte kann ab sofort an diesen Mischanlagen produziert werden.
Als Dichtschicht oder Silobelag darf in Deutschland nur Asphaltmischgut mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung verwendet werden. Dies ist eine Anforderung aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weiterführend wird dieser Sachverhalt im Merkblatt über Asphaltbauweisen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (M A-UwS) behandelt. Dies gilt zum Beispiel für den Einbau von Deckschichten aus Asphalt beim Bau von Biogasanlagen, Fahrsiloanlagen sowie Abfüll- und Lagerflächen in JGS-Anlagen.